REGULIERUNGSDIENSTE

Erstellung von SDBs – REACH – Biozide – Kosmetika – Waschmittel

TPD-Notifikationen für E-Liquide – Synapse-Erklärungen

Verfassen von SDBs

Wir erstellen Sicherheitsdatenblätter in allen Sprachen für alle Arten von Produkten. Die Sicherheitsdatenblätter werden gemäß der CLP-Verordnung 1272/2008 und der aktuellen Verordnung 2020/878 erstellt. Bei Bedarf können sie auch in internationalen Vorschriften wie GHS US ODER GHS UN erstellt werden.

Die SDBs werden schnell von Experten für Vorschriften, Toxikologen und Chemikern auf der Grundlage der Zusammensetzungsdaten der Gemische erstellt. Falls erforderlich, können wir Sie bei der Zusammensetzung beraten, um die CLP-Kennzeichnung der Produkte zu optimieren. Unsere Preise werden je nach Produkt und Anzahl der zu erstellenden Datenblätter so niedrig wie möglich angesetzt. Bei Bedarf übernehmen wir die Labortests.

Bei gesundheitsgefährdenden Produkten führen wir die Meldungen an das Europäische Giftinformationszentrum der ECHA (PCN) durch.

REACH-Abteilung

  • Welche Stoffe müssen registriert werden?
  • Wie meldet man einen Stoff bei der ECHA an?
  • Was ist ein Stoff im Sinne von REACH?
  • Wie wird IUCLID6 verwendet?
  • Wer sind die anderen Registranten?

All dies sind Fragen, die wir beantworten. ITekem begleitet Sie bei der REACH-Registrierung Ihrer Stoffe.

Biozid-Richtlinie Nr. 98/8/EG

  • Überprüfung oder Erstellung des SDB
  • Kennzeichnung von Bioziden
  • Registrierung
  • Zulassung Zulassung für das Inverkehrbringen
  • Tests auf Wirksamkeit
  • Zusammenstellen von Dossiers

Kennzeichnung von Detergenzien (Verordnung 648/2004)

  • Détermination des informations obligatoires sur l’étiquetage des détergents
  • Conception et contrôle des étiquettes de détergents